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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Softwareentwicklung, Software-Architektur, Beratung und verwandte Leistungen zwischen Xuranic (Klemens Berling, Ritterstr. 16, 44629 Herne) und ihren Kunden.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von Xuranic, auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn Xuranic ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

Xuranic erbringt Leistungen der Softwareentwicklung, Software-Architektur, Cloud- und Infrastruktur sowie der technischen Beratung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung. Je nach Vereinbarung wird ein konkretes Arbeitsergebnis geschuldet (Werkvertrag) oder eine laufende Tätigkeit ohne festen Erfolg (Dienstvertrag, z. B. Beratung, Wartung, Begleitung).

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von Xuranic sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung von Xuranic oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Textform (z. B. E-Mail) genügt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt Xuranic alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner und Testumgebungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und erteilt notwendige Freigaben zeitnah. Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde seine Mitwirkung nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

5. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Der Eintritt eines Verzugs setzt eine angemessene Nachfrist voraus. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aus dem Verantwortungsbereich des Kunden hat Xuranic nicht zu vertreten.

6. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung erfolgt nach Aufwand (Zeit und Material) zu den vereinbarten Sätzen oder als Festpreis je Meilenstein gemäß Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei umfangreichen Projekten können Abschlags- oder Meilensteinzahlungen vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. Abnahme

Schuldet Xuranic ein Werk, nimmt der Kunde die vereinbarten Arbeitsergebnisse nach Bereitstellung ab. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Ergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt oder die Ergebnisse produktiv einsetzt.

8. Nutzungsrechte und Quellcode

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt Xuranic dem Kunden an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen einschließlich des Quellcodes das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungs- und Bearbeitungsrecht ein; ein Vendor-Lock-in besteht nicht. An vorbestehenden Komponenten, Bibliotheken und Open-Source-Bausteinen gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; hieran erhält der Kunde ein einfaches, für die vertragsgemäße Nutzung erforderliches Nutzungsrecht. Xuranic bleibt berechtigt, allgemeines Know-how sowie nicht kundenspezifische, wiederverwendbare Bausteine weiterhin zu nutzen.

9. Gewährleistung

Xuranic gewährleistet, dass die Software bei Abnahme die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Bei Mängeln leistet Xuranic zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme, soweit gegenüber Unternehmern zulässig; dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Keine Gewähr besteht für Mängel, die auf vom Kunden gelieferten Inhalten oder Vorgaben, unsachgemäßen Eingriffen, nicht abgestimmten Änderungen oder einer ungeeigneten Einsatzumgebung beruhen.

10. Haftung

Xuranic haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Xuranic nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet Xuranic nur insoweit, als der Kunde eine dem Risiko angemessene, regelmäßige Datensicherung durchgeführt hat; die Haftung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden; dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Xuranic ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Abstimmung als Referenz zu nennen.

12. Datenschutz

Verarbeitet Xuranic im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Xuranic.

13. Laufzeit und Kündigung

Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Wartung oder Begleitung) können von beiden Parteien mit angemessener Frist in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von Xuranic in Herne. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026

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